Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise
ON Service GmbH wurde am 18. Oktober 2023 von Accenture übernommen und ist nun Teil der Accenture Unternehmensgruppe. Bitte beachten Sie, dass diese Datenschutzerklärung regelmäßig aktualisiert wird, um sie an die Veränderungen anzupassen, die sich hinsichtlich unserer Behandlung Ihrer personenbezogenen Daten oder hinsichtlich der geltenden Rechtslage ergeben haben. In dieser Datenschutzerklärung erfahren Sie alles Wissenswerte darüber, wie ON Service GmbH („Accenture“; „wir“) Ihre personenbezogenen Daten, die von Accenture verarbeitet werden und für die Accenture verantwortlich ist, („Ihre personenbezogenen Daten"; „Ihre Daten“) schützt, und welche Rechte Ihnen in Verbindung mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zustehen.
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On Service - Datenschutz und Datensicherheit

Sie sind dabei – wir auch! Da On Service kein Versicherungsunternehmen ist, kann sie dem Code of Conduct* nicht offiziell beitreten, verpflichtet sich aber gegenüber seinen Auftraggebern die Vorgaben des Code of Conduct in der Datenverarbeitung einzuhalten.

Darüber hinaus bietet On Service hohe Standards bei der Sicherheit für die Daten seiner Auftraggeber. Im Unterscheid zum Datenschutz geht es hier vorrangig darum, die Daten vor missbräuchlicher Nutzung oder Zerstörung zu schützen. In Anlehnung an die ISO 27001 verfügt On Service über entsprechende Sicherheitssysteme und Managementprozesse, um eine größtmögliche Datensicherheit zu gewährleisten.

*Die Versicherungswirtschaft trägt eine große Verantwortung die Daten Ihrer Kunden, da es sich häufig um besonders schützenswerte personenbezogene Daten wie Gesundheitsdaten oder auch Daten zum Haushaltseinkommen handelt. Für die Datenverarbeitung in der deutschen Versicherungswirtschaft gibt es einen Datenschutzkodex des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der oft als Code of Conduct bezeichnet wird. Er konkretisiert die allgemeinen Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes für die Versicherungsbranche und beschreibt, unter welchen Bedingungen die Versicherer Daten von Kunden und geschädigten Dritten erfassen und verarbeiten dürfen. Durch die branchenspezifische Selbstverpflichtung wird sichergestellt, dass die Belange der Kunden gewahrt werden und die Prozessabläufe der Unternehmen mit dem Bundesdatenschutzgesetz vereinbar sind.

Weiterführende Informationen:
http://www.gdv.de/2013/09/versicherungsunternehmen-treten-datenschutzkodex-bei/

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